Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Die Kundin hat als Verbraucherin bei Buchung eines Kurses im Bereich „Coaching und Supervision“ das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin die Beraterin (Stefanie Seiberth, Rudolf-von-Habsburg-Straße 43, 76829 Landau, 0173 4506609, coaching@stefanieseiberth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Kundin kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.stefanieseiberth.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihr unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Kundin die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Bei Buchung eines Kurses „Mensch und Pferd“ ist das Widerrufsrecht nach § 312g II Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich insoweit um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn die Kundin den Vertrag über den Kurs nach „Coaching und Supervision“ widerruft, hat die Beraterin ihr alle Zahlungen, die sie von ihr erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Beraterin dasselbe Zahlungsmittel, das die Kundin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. In keinem Fall werden der Kundin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat die Kundin verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der Beraterin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.